
Kosten & Abrechnung
Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt transparent und richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten für die ärztliche Diagnostik und die TCM-Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel vollständig oder zu einem großen Teil übernommen.
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Gesetzlich Versicherte (Selbstzahler)
Da die gesetzlichen Krankenkassen die ganzheitlichen Leistungen im Rahmen einer Privatarztpraxis meist nicht übernehmen, richten sich meine Angebote an gesetzlich versicherte Patienten als Selbstzahler. Sie erhalten eine transparente Liquidation nach der GOÄ.
Wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung für Natur-heilverfahren (inklusive der Behandlung durch einen Arzt) abgeschlossen haben, können Behandlungskosten auch darüber abgerechnet werden.
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Patienten mit Zusatzversicherung für Naturheilverfahren
Viele Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren erstatten die Kosten ebenfalls. Dabei ist zu beachten, dass für Behandlungen in meiner Praxis Ihre Zusatzversicherung die TCM-Behandlung durch einen Arzt abdeckt.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Erstattungsbedingungen für TCM-Leistungen durch einen Arzt.